Repräsentanten der vier Kagyu Linien (Drikung Kagyu, Taklung Kagyu, Karma Kagyu und Drukpa Kagyu)
trafen sich am 7. Mai 2010 zu ihrer ersten gemeinsamen Konferenz im Norbulingka Institut in Dharamsala, Indien. Das Gründungsdokument des Komitees für religiöse Angelegenheiten der tibetischen Exilregierung bestimmt, dass jede der vier Schulen des tibetischen Buddhismus (Nyingma, Kagyu, Sakya und Gelug), sowie Yungdrung Bön im Komitee durch ihre religiösen Oberhäupter vertreten sein muss.
Aus diesem Grund trafen sich die Kagyu Linien, um zu entscheiden, welches von ihren Oberhäuptern die Kagyu insgesamt repräsentieren soll und in welcher Weise. Es wurde die Übereinkunft getroffen, dass diese Aufgabe unter den Oberhäuptern der vier Linien rotierten soll, wobei eine Amtszeit jeweils auf die Dauer von drei Jahren beschränkt ist. Durch ein Losverfahren wurde der Ablauf der Rotation festgelegt. Das Treffen wurde unter dem Vorsitz der beiden Kagyu Repräsentanten in der tibetischen Nationalversammlung, Karma Sherab Tharchin und Khortsa Sönam Dadül, abgehalten. Jede Kagyu Linie entsandte fünf Delegierte. Als Bevollmächtigte der Drikung Kagyu nahmen Nyima Gyaltsen, Konchog
Mönlam, Konchog Norbu, Dawa Döndrup und Thrinle Namgyal an dem Treffen teil.
[Es folgt die Übersetzung des Protokolls der Konferenz.]
Übersetzung der Originalberichte
Die erste Konferenz des Nationalen Internen Kagyu Komitees
Teilnehmer: die [Karma] Kamtsang, Drukpa, Drikung und Taklung Kagyu Linien in gleicher Anzahl bevollmächtigter Vertreter
Im Norbulingka Institut für die Erhaltung der tibetischen Kultur, Dharamsala
Freitag, 7. Mai 2010, Tibetisches Jahr 2137
Tagesordnung und Beschlüsse
[Tagesordnung]
TOP 1:
Diskussion über [die Gründung des] Komitees für religiöse Angelegenheiten der tibetischen Exilregierung
[gemäß des] Gründungsdokuments [des Komitees], Artikel I „Zusammensetzung des Komitees“, Sektion
[A]: Dem [Komitee sollen] angehören die „allgemein anerkannten Oberhäupter der vier großen Schulen des
tibetischen Buddhismus und des Yungdrung Bön, oder ihre speziell entsandten Repräsentanten“.
TOP 2:
Zusammenfassung [und Beschlussfassungen] über die Ergebnisse der Diskussion.
Drikung Verwaltungsrat
Beschlüsse
Es wird einstimmig beschlossen:
1. [Die Position des gemeinhin anerkannten Kagyu Oberhaupts] der gemeinhin anerkannten
Oberhäupter der vier großen Kagyu Schulen des tibetischen Buddhismus und des Yungdrung Bön,
erwähnt im Artikel VI des Gründungsdokuments des Komitees für religiöse Angelegenheiten der
tibetischen Exilregierung wird unter den vier entsprechenden religiösen Oberhäuptern der [Karma]
Kamtsang, Drukpa, Drikung und Taklung Kagyu Linien in Amtszeiten von jeweils drei Jahren
rotieren.
2. Die [durch das Losverfahren entschiedene] Rotation wird nach folgendem Turnus erfolgen: An
erster Stelle: [Karma] Kamtsang; an zweiter Stelle: Drikung; an dritter Stelle: Taklung; an vierter
Stelle: Drukpa. Nach einer vollkommenen Rotation beginnt dieselbe wieder in der gleichen
Reihenfolge.
3. Im Falle, dass [die religiösen Oberhäupter] weiterer Kagyu Linien [den Wunsch äußern,] die
Position eines Kagyu Oberhaupts anzunehmen, werden ihnen die gleichen Rechte als religiöse
Oberhäupter eingeräumt, wie den anderen Kagyu Linien, beginnend mit der fünften Position [im
Rotationsplan].
Unterzeichnet von den Tagungsvorsitzenden, den Kagyu Delegierten in der Tibetischen
Nationalversammlung und von den jeweils fünf Repräsentanten von den Kamtsang, Drukpa, Drikung und
Taklung Kagyu Linien
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